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Urheberrecht
"Der Mensch, der ein Tabu übertreten hat, wird selbst tabu, weil er die gefährliche Eignung hat, andere zu versuchen, daß sie seinem Beispiel folgen. Er erweckt Neid; warum sollte ihm gestattet sein, was anderen verboten ist? Er ist also wirklich ansteckend, insofern jedes Beispiel zur Nachahmung ansteckt, und darum muß er selbst gemieden werden." (S. Freud, Totem und Tabu)
§ 130 StGB "und der Gleichheitsgrundsatz in der Krankenpflege"
Gesetz
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